I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil der Verträge mit Thoma Direct Marketing e.K.
- nachfolgend Auftragnehmer genannt -
2. Ist bei Vertragsschluss auf Seiten des Adresseigners oder des Werbetreibenden eine Agentur oder ein Listbroker als Vertreter beteiligt, so gelten ergänzend die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) der Councils DirectMail Services und
des Listcouncils des Deutschen Dialog Marketing Verbandes e.V. (DDV) sowie der Handelsbrauch des Listcouncils des DDV. Gleiches gilt, wenn eine Agentur oder ein Listbroker unmittelbar Vertragspartner werden.
3. Mündliche Nebenabreden und abweichende Abreden zu diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers
finden keine Anwendung.
II. Vertragsschluss, Preise, Zahlungsmodalitäten
1. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung zu Stande.
2. Gültig sind die genannten Angebotspreise bzw. in Ermangelung die Preise der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Die vom Auftraggeber zu tragenden Versand- und Portokosten werden separat berechnet und sind im Wege der Vorausleistung sofort rein netto, spätestens drei Tage vor dem vorgesehenen Versandtermin ohne Abzug fällig.
Die Rechnung des Auftragnehmers ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
3. Sofern nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die angegebenen Preise und sonstigen Entgelte zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle und sonstige Abgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehen, werden an den Kunden weiterberechnet.
III. Lieferung und Verzug
1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Textform und der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Hierzu gehören insbesondere die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige Überlassung aller zur Ausführung
des Auftrags notwendigen Unterlagen sowie des vom Auftraggeber bereitzu- stellenden Materials. Gleiches gilt für die fristgerechte Portovorauszahlung nach Ziff. II. 2.. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Bei nachträglich vom Auftraggeber veranlassten Änderungen oder verspäteter Materialanlieferung kann der Auftragnehmer eine angemessene Verlängerung des Liefertermins vornehmen.
4. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer bzw. das Versandunternehmen die Frist noch nicht abgelaufen ist.
IV. Lettershop- und Versandarbeiten
1. Vom Auftragnehmer erfolgt keine Kontrolle der Qualität und Quantität der vom Auftraggeber zu stellenden Materialien.
Ihn trifft insbesondere keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob die vom Kunden anzuliefernden Materialien auch die gewünschten Voraussetzungen erfüllen und in zutreffender Menge angeliefert sind.
2. Portomehrkosten, die aufgrund von Materialgewichtsabweichungen und eventuellen dadurch bedingten Mehraufwand entstehen sowie Mehrkosten, die aufgrund falscher Anlieferung von Materialien – beispielsweise durch Nachdrucke – entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.
3. Materialien, Unterlagen und sonstige Gegenstände, die der Auftraggeber stellt, sind „frei Haus“ anzuliefern.
4. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Nutzung gemieteter Adressen nur auf die einmalige Verwendung beschränkt.
5. Über vorhandenes Restmaterial wird der Auftraggeber informiert. Es wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers – unfrei – zurückgesandt. Der Auftragnehmer ist ansonsten berechtigt, einen Monat nach Auftragsausführung das Restmaterial zu entsorgen.
6. Auf Grund der verschiedenen Drucksysteme und unterschiedlicher Software ist eine geringe Farbabweichung im Druck möglich.
V. Haftung und Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der erbrachten Leistung.
2. Sowohl bei Privat als auch bei Firmenadressen sind laufende Änderungen unvermeidlich. Daher kann der Auftragnehmer bei der Beschaffung und Lieferung von Adressen keine Gewähr für vor der Lieferung angegebene Adressstückzahlen und deren postalische Richtigkeit übernehmen. Bei Verwendung von Adressen anderer Verlage gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Verlages. Etwaige Ansprüche sind direkt an den entsprechenden Verlag zu richten.
3. Der Auftragnehmer haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden; für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers.
4. Für Verzögerungen bei der Auftragsdurchführung kann der Auftragnehmer nur dann eine Haftung übernehmen, wenn der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber geplanten Nutzung der Daten. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich.
VI. Leistungsstörungen
1. Soweit gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen sollten, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang, mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche infolge der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche der gesetzlichen Verjährung unterliegen.
2. Der Auftragnehmer behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor. Erst nach vorgenommener Nacherfüllung können sonstige Gewährleitungsrechte geltend gemacht werden.
3. Die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche ist daran gebunden, dass Lieferungen und Leistungen unverzüglich untersucht und geprüft werden und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform gerügt werden. Die direkte Auslieferung an einen Vertragspartner des Auftraggebers befreit den Auftraggeber nicht von seiner Untersuchungspflicht.
§ 377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung.
VII. Gefahrübergang und Versand
1. Es ist die Lieferung ,,ab Werk“ geschuldet. Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Dies gilt auch dann, wenn er mit eigenen Transportmitteln des Auftragnehmers erfolgt.
2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VIII. Datenverarbeitung
1. Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten erfolgen ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Übrigen finden die Verpflichtungserklärungen und die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) für die Council DirectMail Services und Listcouncil des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e.V. (DDV) Anwendung.
2. Die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer erfolgt im Auftragsverhältnis, wobei die Verarbeitung personenbezogener Daten nur nach Maßgabe des § 11 BDSG durchgeführt wird und entsprechender schriftlicher Festlegung bedarf.
Der Auftragnehmer weist den Aufraggeber darauf hin, dass die Übermittlung der personen- bezogenen Daten abgesichert zu erfolgen hat.
3. Der Auftraggeber sichert zu, dass die zu verarbeitenden Daten den rechtlichen Anforderungen entsprechend verwendet und übermittelt werden und dem Auftragnehmer zu den beauftragten Verarbeitungen und Nutzungen überlassen und zur weiteren Nutzung von diesem übermittelt werden dürfen.
4. Hat der Auftraggeber für zu verarbeitende Daten lediglich ein eingeschränktes und von den Weisungen eines Dritten abhängiges Nutzungsrecht an personenbezogenen Daten erworben, wird er den Auftragnehmer hierüber in Kenntnis setzten und ihn ausschließlich mit Verarbeitungen beauftragen, die den Weisungen des Dritten entsprechen. Dem Auftragnehmer ist die entsprechende schriftliche Weisung vorzulegen.
5. Der Auftragnehmer ist ausschließlich verpflichtet und befugt, rechtskonformen Weisungen nachzukommen. Im Übrigen kann er widersprechen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind und ist nach erfolgter Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.
6. Der Auftragnehmer nimmt die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung der Daten nur nach Maßgabe des
§ 9 BDSG nebst Anlage vor.
7. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die Bestimmungen der §§ 33, 28 Abs. 3, 4 BDSG hin und empfiehlt vor dem Werbeeinsatz von Daten ein Abgleich mit Robinson-Datei, die beim DDV geführt wird.
IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.